Behandlungsablauf

Der Ablauf einer kieferorthopädischen Behandlung

Gerne klären wir in einem ersten Beratungsgespräch die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung ab. An diesem Termin erfolgt auch die ausführliche Anamnese (Befunde von Logopäden, HNO-Ärzten, Allergiepässe und ggf. vorliegende Röntgenbilder sollten bitte mitgenommen werden), die erste klinische Diagnose, und es wird der Zeitpunkt der erforderlichen Behandlung festgelegt. Darüber hinaus informieren wir Sie in einem ersten Überblick über unsere Auswahl an kieferorthopädischen Behandlungsapparaturen.

Der zweite Termin bei uns umfasst eine ausführliche Erstellung der diagnostischen Unterlagen (Modelle, Röntgenbilder, Fotos) und die Erhebung eines Kiefergelenkstatus.

Letzterer dient der Untersuchung von zunächst noch symptomlosen und unentdeckten Befunden im Bereich der Kiefergelenke unter Belastung und führt zu individuellen Therapieentscheidungen ggfs. auch im Team mit Physiotherapie und manueller Therapie (Craniomandibuläre Dysfunktionen – CMD).

Die Röntgenbilder werden mit unserem strahlungsarmen digitalen Röntgengerät angefertigt.

Anhand der klinischen Untersuchung und der diagnostischen Unterlagen erstellen wir dann den kieferorthopädischen Behandlungsplan, welcher Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden sollte.

Unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche dient er als Fahrplan für die gesamte kieferorthopädische Behandlung und wird mit Ihnen und Ihrem Kind nach Genehmigung ausführlich besprochen.

An diesem Besprechungstermin werden dann auch die konkret auf die erforderliche Behandlung abgestimmten herausnehmbaren und festsitzenden Apparaturen gezeigt und erläutert, sowie Behandlungsziele visualisiert.

In der nun folgenden Phase der Behandlung findet dann die eigentliche Korrektur der Zahn- und Kieferfehlstellungen mit herausnehmbaren und festsitzenden Behandlungsapparaturen statt, welche individuell unterschiedliche Zeiträume in Anspruch nimmt.

An die aktive Phase der Behandlung schließt sich die sogenannte Retentionsphase der Behandlung an, diese von den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben wird.  Sie dient der Stabilisierung des erreichten Behandlungsergebnisses, welches  von uns noch ca. 1 Jahr kontrolliert wird.